Heilmittelverordnung / Rezepttherapie

Informationen zur Heilmittelverordnung

Sie haben die Möglichkeit, die von Ihrem Haus- oder Facharzt verordneten Heilmittel in der Klinik Limberger wahrzunehmen. Als Rehabilitationsklinik sind wir gemäß § 124 Abs. 3 SGB V zur Verabreichung von Heilmitteln durch entsprechendes Fachpersonal berechtigt.

Vereinbaren Sie mit unserer Therapieplanung Ihre Therapietermine direkt telefonisch unter 07726 / 664-118. Wichtig ist, dass die Therapien spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung beginnen müssen, da die Verordnung ansonsten Ihre Gültigkeit verliert.

Gerne beraten wir Sie auch bezüglich Ihrer Heilmittelverordnung. Unter der Telefonnummer 07726 / 664-118 steht Ihnen unsere Therapieplanung zur Verfügung.