Preise & Angebote

  • Zimmerpreise
  • Therapiepreise
  • Wellness-Massagen
  • Informationsmaterial
  • Bezahlung
  • Stornierung
  • Aufenthalt über einen Sozialversicherungsträger

Bezahlung

Die Abrechnung für die Unterbringungskosten kann wahlweise am Anreisetag in Form einer Hinterlegung oder spätestens am Abreisetag in bar oder mit EC-Karte erfolgen. Die Klinik Limberger ist berechtigt, während des Aufenthaltes Abschlagzahlungen auf die Unterbringungskosten zu verlangen.

Stornierungen

Bei Stornierung nach dem 21. Tag vor Reiseantritt oder vorzeitiger Abreise werden 80% des gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Arrangements in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Formulare hierzu erhalten Sie bei uns.

Aufenthalt über einen Sozialversicherungsträger

Die Klinik Limberger ist eine Privatkrankenanstalt gemäß § 30 GwO und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V. Es können in der Klinik Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger (im Rahmen der Einzelfallentscheidung), aller Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, der Versorgungsämter und der Bundeswehr aufgenommen werden.

Beachten Sie, dass Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht haben und die Klinik Limberger als Klinik für Ihre orthopädische Rehabilitationsmaßnahme wählen können. Gerne beraten wir Sie.

An- und Abreise

Reservierte Zimmer können am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen werden und sollten am Abreisetag bis 9:00 Uhr geräumt sein.