Medikamentenversorgung während der Reha

Während Ihres Rehabilitationsaufenthaltes haben wir als Rehabilitationsklinik sicher zu stellen, dass sämtliche Behandlungen, die im Zusammenhang mit Ihrer in unserer Klinik behandelten Erkrankung stehen, erbracht werden. Hierzu gehört auch die Gabe von Medikamenten.
Anders als im Krankenhaus sind wir jedoch NICHT für die Gabe von Medikamenten zuständig, die nicht im Zusammenhang mit der bei uns behandelten Erkrankung stehen.

Für diese Medikamente benötigen Sie auch für die Dauer des Aufenthaltes in unserer Klinik eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes.

Zum besseren Verständnis hierzu ein Beispiel: Ein Patient, der im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist befindet sich nach einer Hüft-TEP zur Anschlussrehabilitation in einer Rehabilitationsklinik. Die Rehabilitationsklinik versorgt den Patienten z.B. mit Arzneimitteln gegen Thrombose und Schmerz. Medikamente für die Behandlung von z.B. Bluthochdruck, Rheuma, Diabetes oder Asthma stehen nicht in Zusammenhang mit der zu behandelnden Erkrankung und sind daher vom behandelnden Haus- oder Facharzt für die Dauer der Rehabilitation zu verordnen.

Wir bitten Sie deshalb, entsprechende Medikamente für die Dauer Ihres Aufenthaltes mitzubringen.

Gerne können Sie Ihren Haus- bzw. Facharzt darauf aufmerksam machen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in den Verordnungsforen 4 und 8 darauf hingewiesen hat, dass die pauschalen Vergütungssätze der Rehabilitationskliniken lediglich die Medikamente abdecken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme stehen. Sollte Ihr Haus- oder Facharzt darüber hinaus weitere Fragen haben, kann er sich gerne an die Kassenärztliche Vereinigung wenden.